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LFI | Landesförderinstitut M-V
Eine Existenzgründung besteht nicht nur aus einer guten Idee, sondern aus
vielen verschiedenen Faktoren die es gilt so gut wie möglich zu verbinden. Einer
der ersten und wichtigsten Punkte in der Planung, ist die Sicherung des
Einkommens in der Startphase. Hier hat man die Möglichkeit eine Förderung über
das Arbeitsamt für die Dauer von 9 Monaten zu erhalten. Die Höhe berechnet sich
wie folgt: Bezug des ALG I zzgl: 300€ macht als Beispiel bei einer Frau
mit Kind und 1000€ Netto Verdienst, einen ALG I Bezug von 67% also 670€ zzgl.
300€ Gründungszuschuss in den ersten 9 Monaten, so dass man ca. 970€ zur
Verfügung hat. Eine Erweiterung auf max. 15 Monate ist möglich, hier wird aber
die Förderung reduziert. Die Grundlage für diese Art der Förderung aus ALG I,
ist ein Restanspruch der Leistung von mindestens 90 Tagen.
Um den Zuspruch der Förderung sicherzustellen benötigen Sie auch ein
ausgereiftes Konzept nebst Kostenplanung, dass durch eine dafür zugelassene
Stelle erarbeitet wurde und je nach Branche von der IHK oder der Handwerkskammer
geprüft wurde. Die Kosten für die Erstellung des Konzeptes übernimmt das LFI.
Den Antrag zur Übernahme der Kosten, erhalten Sie bei Ihrem zuständigem
Arbeitsamt.
Sie haben weitere Fragen zur Gründung eines eigenen Unternehmens? Rufen Sie
mich dazu unverbindlich an. In einem persönlichem Gespräch können wir dann
zusammen die weiteren Schritte besprechen.
Kontakt:
Kfw Coach | Unternehmensberater
Ronny Moldenhauer
Tel.: 0395/ 567 91 800
Funk: 0170/ 27 34 810
eMail:
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Kontakt:
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Web:
http://www.lfi-mv.de/cms2/LFI_prod/LFI/content/de/Foerderungen/Wirtschaftsfoerderung/index.jsp
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